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Thema: Tim und Struppi

  1. #51
    Mitglied Avatar von Örtliche Bücherei
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    Du meinst der Carlsen Verlag wurde von Belgien aus gezwungen solch unterschiedliche Alben zu produzieren?


    1. Unterschiedlich hoch
    2. Unterschiedliche Fonts
    3. Manchmal rechts- und manchmal linksbündiger Bücherrücken
    4. Zirkus-Clown mässige Rückenfarben
    5. Teilweise überdimensioniert grosser Rand um die Panels rum
    6. Es dürfen nur Softcover-Alben verlegt werden, da Hardcover verboten sind


    Ich weiss nicht, aber es fällt mir ungemein schwer zu glauben, dass ein derartig grosses Verlagsimperium sich derart an die Leine legen lässt.

  2. #52
    Mitglied Avatar von Örtliche Bücherei
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    Zitat Zitat von JRN Beitrag anzeigen
    Übrigens:

    Carlsen bekommt seit Jahrzehnten detailierte Vorgaben von Moulinsart, wie Hergé-Produkte auszusehen haben. Nichts von dem, was hier angeprangert wird, hat das Team in der Völckersstraße zu verantworten. Im Gegenteil. Pläne zu einer im Sinne der deutschen Redaktion wirklich schönen Tim-Edition sind in der Vergangenheit mehrfach von Belgien her gestoppt worden [und nach dem, was ich aus den bisherigen hier eingestellten Beiträgen herauslese, hätte „die Carlsen-Edition“ den meisten Beitragenden sehr gut gefallen].

    Wie immer gilt: Unmut über unvollkommene Produkte darf gern geäußert werden – aber „Schuldige“ sollten nur dann benannt werden, wenn zum Beleg der „Schuld“ ggf. gerichtsfeste Belege angebracht werden.
    Und praktisch alles, was in den letzten Beiträgen über Klaus und sein Team zu lesen stand [also: „die“ Carlsen-Redaktion], ist nicht belegbar, weil es schlicht ausgedacht ist. [Die Position des Wörtchens „schlicht“ im vorigen Satz ist zu beachten. Danke.]

    Mit 1000 Grüßen,
    JRN

    Ich kenne weder Klaus noch sein Team. Aber ich kenne seine Arbeiten. Da stehen manche Carlsen Produkte im Regal. Und das ernüchternde Ergebnis spricht für sich.

    Sicher vieles wurde richtig gemacht und vieles ist sehr gut. Das ändert jedoch nichts daran, dass ich vom Einsatzeifer, Arbeitsstolz und einer persönlichen Genugtuung seitens Verlagsverantwortlichen nichts verspüre.


    Ebenso erstaunt mich die Tatsache, dass im weltweiten Internet über jeden Quatsch Tausende von professionellen Beiträgen irgendwelcher Spezialisten zu lesen ist. Über jedes nur erdenkliche Thema. Jedoch - abgesehen von deinem Beitrag - war es mir noch nicht vergönnt etwas näheres aus den offenbar knebelartigen Verträgen zu Tim und Struppi zu lesen.

    Hast du nähere Angaben dazu? Ev. einige interessante Links? Ich bin sehr interessiert daran Details zu erfahren.

  3. #53
    Mitglied Avatar von PhoneBone
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    Nunja, bezüglich der Krabbe war es schon Carlsen, die diesen Band als "Überformat" auf ihrer HP beworben haben. Im Prinzip ist das ja auch nicht falsch, allerdings gehe ich als Konsument dann schon davon aus, dass der Innenteil ebenfalls größer im Format ist, was leider nicht der Fall war. Eine klassische "Mogelpackung" mit viiiiel Luft.

  4. #54
    Ex-Exphilosoph Avatar von Jovis
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    Zitat Zitat von Örtliche Bücherei Beitrag anzeigen
    weil ich es versäumt habe vor fünf oder sechs Jahren nicht die schöne HC-Ausführung im Schuber gekauft zu haben.
    Diesen Gedanken habe ich tatsächlich auch immer wieder gehabt, wenn ich seitdem in meinen 80er Softcovers geblättert habe. Aber dann erinnere ich mich auch, dass die Box eben leider den Haifischsee nicht hatte. Und wenn man DAS dann kauft, endet das ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit, dass eine weitere Komplettbox herauskommt oder eben eine 'echte' GA mit redaktionellen Teilen in dicken Büchern und man DANN das Ganze nochmal kauft. Die Wahrscheinlichkeit, dass für uns Sammler der Haifischsee einzeln in identischer Optik zum Dazustellen kommt (was ja auch ein Kompromiss wäre), lag ja nun wirklich bei Null. Von daher denke ich, dass die Entscheidung das Ding NICHT zu kaufen die richtige war.

    Und wenn ich mir die Bilder der HC-Bände so angeguckt habe, fand ich die SO schön dann auch nicht.

  5. #55
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    Nein, deine Entscheidung war falsch. Sehr, sehr falsch. Die Box ist toll und Tim und der Haifischsee braucht man nicht. Zwinker.

  6. #56
    Ex-Exphilosoph Avatar von Jovis
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    Haha, Ich nehme deine Meinung zur Kenntnis.

  7. #57
    Mitglied Avatar von JRN
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    @PhoneBone und alle:


    Zitat Zitat von PhoneBone Beitrag anzeigen
    Nunja, bezüglich der Krabbe war es schon Carlsen, die diesen Band als "Überformat" auf ihrer HP beworben haben. Im Prinzip ist das ja auch nicht falsch, allerdings gehe ich als Konsument dann schon davon aus, dass der Innenteil ebenfalls größer im Format ist, was leider nicht der Fall war. Eine klassische "Mogelpackung" mit viiiiel Luft.

    Das ist so.
    Nur ist die Redaktion nicht die Marketingabteilung.
    Ich könnte jetzt darüber spekulieren, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass die Redaktion auch den Innenteil vergrößert bringen wollte, der Band bereits entsprechend angekündigt worden ist und Moulinsart dann erklärt hat, dass der Druck nicht größer sein darf als in einem normalen Album – vielleicht, weil das so nicht explizit im Lizenzvertrag gestanden hat, vielleicht, weil Nick Rodwell den Gedanken unerträglich findet, dass es ausgerechnet in Deutschland größere Hergé-Seiten zu sehen geben könnte als in Frankreich oder Belgien, vielleicht weil Fanny Vlamynck in letzter Sekunde festgestellt hat, dass Hergé in seinem Testament nichts über größere Ausgaben geschrieben hat.
    Das alles wäre zwar nicht vollständig aus der Luft gegriffen, aber doch, wie gesagt, Spekulation ...
    ... und wird von mir an dieser Stelle nur aufgeschrieben, um zu veranschaulichen, dass eine Mogelpackung solange nicht einer bestimmten Person oder einem winzig kleinen Personenkreis von in diesem Fall drei Personen angelastet werden kann, solange diese nicht klar gesagt haben, dass sie das monierte Album von Anfang an genau so hatten haben wollen, wie es jetzt vorliegt.

    Einen Befund vorzustellen [„Album X ist eine Mogelpackung“] ist etwas anderes als Schuldfragen zu stellen oder gar Anklage gegen einzelne Personen oder kleine Personengruppen zu erheben – ganz unabhängig davon, wer was über welche Produktionsbedingungen oder Lizenzdeals weiß und wer nicht.
    Das ist doch hoffentlich keine Unterscheidung, deren Sinnhaftigkeit hier jemand ernsthaft infrage stellen will, oder?

    Mit 1000 Grüßen,
    JRN


    P.S.: Öffis Frage habe ich nicht vergessen. Dazu gleich einen Antwortversuch.

  8. #58
    Mitglied Avatar von PhoneBone
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    Das sehe ich nicht so. Carlsen hat entschieden den Band so in Deutschland zu veröffentlichen, was da an Vorgaben aus anderen Ländern dahinter steht ist mir als deutschem Konsumenten rechtherzlich egal. Nur weil jemand anderes was vorgegeben hat, ist der der es dann durchführt nicht aus der Verantwortung.

  9. #59
    Ex-Exphilosoph Avatar von Jovis
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    Ich finde den Weg, den diese Debatte geht irgendwie... ungemütlich. Ich verstehe aber, dass meine Aussicht, meine 80er Jahre Alben mit etwas zu ersetzen, was ich auch eigentlich haben will, an lizenzbedingten Schwierigkeiten scheitern wird? Wenn man's weiß, kann man lernen damit zu leben. Oder ist da irgendwas in der Pipeline? Oben wurde gesagt, es würde ja im Grunde alle zwei Jahre was passieren, was aber offensichtlich meine Kauflust nicht inspiriert hat. Wenn alle zwei Jahre was passieren würde, wäre es ja fast unwahrscheinlich, wenn da nicht irgendwann auch mal für mich eine Edition dabei herausschaut. Allerdings nehme ich den Fluss der Dinge völlig anders wahr. Für mich kam in Ewigkeiten nur der Kompaktschuber, dann der HC-Einzelband-Schuber und jetzt diese Einzelbände ohne Gewähr für eine komplette Sammlung. Und es ist geradezu faszinierend, wie zielgerichtet jede dieser Editionen um eine moderne, aufgearbeitete, 'normale' HC-Komplett-Normalleser-Edition herumlaviert. Wenn ich sowas mal hätte, könnte ich ja in Ruhe überlegen, ob ich noch ne Sonderedition hinzu kaufe. Aber so wie es ist, bleibe ich auf meinen 80er Alben hängen.

  10. #60
    Mitglied Avatar von JRN
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    Zitat Zitat von Örtliche Bücherei Beitrag anzeigen
    Du meinst der Carlsen Verlag wurde von Belgien aus gezwungen solch unterschiedliche Alben zu produzieren?


    1. Unterschiedlich hoch
    2. Unterschiedliche Fonts
    3. Manchmal rechts- und manchmal linksbündiger Bücherrücken
    4. Zirkus-Clown mässige Rückenfarben
    5. Teilweise überdimensioniert grosser Rand um die Panels rum
    6. Es dürfen nur Softcover-Alben verlegt werden, da Hardcover verboten sind


    Ich weiss nicht, aber es fällt mir ungemein schwer zu glauben, dass ein derartig grosses Verlagsimperium sich derart an die Leine legen lässt.


    Ich weiß genug über die Geschäftspraktiken der Hergé-Erben, um nicht ausschließen zu können, dass die Antwort auf Deine Eingangsfrage durchaus „ja“ lauten könnte.

    Deine abschließende Aussage ist absolut nachvollziehbar.
    Dazu möchte ich nur zu bedenken geben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines „großes Verlagsimperiums“, das Carlsen selbst zwar nicht ist, dem Carlsen Deutschland aber angehört, ganz anderen Zwängen unterworfen sind [oder vielleicht auch nur: unterworfen zu sein meinen] als die eines Klein- oder Kleinstverlags. Zu den fraglos tatsächlich existierenden Zwängen [für die „Großen“ wie die „Kleinen“] gehören natürlich die Vorgaben seitens der Lizenzgeber. Hier ist dann nicht so sehr von Bedeutung, ob Carlsen das Imperium ist, sondern, ob die lizenzierende Partei sich für den Sachwalter eines Imperiums hält oder nicht. Und daraus folgt unmittelbar der zweite Zwang: Kann und will sich ein Verlag erlauben, auf eine Lizenz zu verzichten, die von den Kräften desjenigen Marktes, auf dem der Verlag seine Produkte verkauft, als „identitätsstiftend“ oder als „programmatisch“ angesehen wird?
    Die Hürden für ein „nein“ der Carlsen-Geschäftsleitung zu den Zumutungen seitens Moulinsarts wären IMHO nicht zu nehmen, das wirtschaftliche und marketingtechnische Risiko für den Verlag nicht kalkulierbar.

    Umgekehrt ist aus einem betriebswirtschaftlichen Blickwinkel heraus nachvollziehbar, warum Nick Rodwell davon weg kommen will, es im deutschsprachigen Raum immer nur mit ein und demselben Lizenznehmer zu tun zu haben. Keine Konkurrenz belebt in BWL'ler-Hirnen ja bekanntlich nicht das Geschäft. Was sollte folglich sein Ziel sein? Richtig: Carlsen die Hergé-Lizenzen madig machen. Und wie ließe sich so etwas bewerkstelligen? Richtig: Dem Lizenznehmer nicht diejenigen Produkte erlauben, die dieser für marktangemessen und erfolgversprechend hält, und ihn stattdessen zwingen, genau das zu tun, was Du in Deinem Beitrag so schön aufgelistet hast.
    Sollte das Rodwells Strategie sein, hättest Du Carlsen mit Deiner Lobrede auf das Moulinsart-Album vorhin einen ordentlichen Bärendienst erwiesen.

    Und was die Berichterstattung über das Geschäftsgebaren der Hergé-Erben angeht ... darüber erscheinen in den Publikationen zumindest der Edition Alfons ja nun seit Jahrzehnten regelmäßig Analysen und Kommentare – und zwar in der Regel unter Verweis auf die internationale Berichterstattung, die sich auch im Internet recherchieren lässt [samt Quellenangaben]. Das meiste davon ist natürlich auf Französisch, Flämisch oder Englisch verfasst [wie der Le-Monde-Artikel vom vorigen Jahr, den ich im vorigen Beitrag verlinkt habe (über den aber auch der geschätzte Kollege Didier Pasamonik in Alfonz geschrieben hat)], doch mit den entsprechenden Schlüsselbegriffen sollte sich Einiges recherchieren lassen.
    Da ich selbst, obwohl ich sicherlich inzwischen Tage meiner Lebenszeit drangegeben habe, Moulinsart „zu verstehen“ [und entsprechend viele Berichte zum Thema im Internet gelesen habe] ... da ich also selbst kein Hergé-Experte bin, kann ich Dir nicht mit einer Linkliste dienen [weil ich eine solche nicht aus Jux und Dollerei führen wollen würde]. Ich würde aber mal vermuten, dass eine ganze Reihe unserer Mitforisten und -foristinnen eine solche ihr Eigen nennt und mir hier beispringen kann.
    Ich kann mich an einen belgischen Blog erinnern, in dem quasi Tag für Tag aufgelistet worden ist, was Rodwell und Vlamynk wozu gesagt haben ... und was nicht. Auch die Betreiber dieses Blogs hatten offensichtlich ein Interesse daran, das oft genug erratische Verhalten der Hergé-Erben in Sachen Lizenzierungen zu begreifen. Daraus war ersichtlich, dass es die „Carlsen-Probleme“ nicht nur bei Carlsen gibt ... und dass sie eher nicht von den Lizenznehmern verursacht werden.

    Soweit das, was ich Dir derzeit antworten kann.
    Entschuldige die Länge des Textes.

    Mit 1000 Grüßen,
    JRN

  11. #61
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    Zuerst vielen Dank für deine ausführlichen Aussagen. Sehr interessant! So habe ich es echt noch nicht angesehen.

    Dass Moulinsart mit Tim und Struppi irgendwie verbandelt sind, das wusste ich. Jedoch war mir als unbedarfter Leser nicht die Tiefe dieser Verbindung bekannt. Das ist neu für mich.


    Die Super Duper Tim im Lande der Sowjets Ausgabe habe ich dennoch bestellt, auch wenn ich ein drittes Format erwarte, welches in nichts den beiden anderen entspricht. Da bin ich skeptisch.

    Und ja, es ist durchaus denkbar, dass der Lizenzgeber (Moulinsart?) da erneut seine Finger im Spiel haben wird.



    Edit:
    Die Erben Hergés und das Unternehmen Moulinsart sind ein und dasselbe??? Oh.
    Geändert von Örtliche Bücherei (17.03.2023 um 19:51 Uhr) Grund: Weiteren Text hinzugefügt

  12. #62
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    Hier noch ein link in deutscher Sprache, der so einige Probleme mit der Moulinsart-Geschäftsführung von Nick Rodwell thematisiert:
    https://de.frwiki.wiki/wiki/Nick_Rodwell

  13. #63
    Mitglied Avatar von JRN
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    Gern geschehen.
    Und vielen Dank für den Dank.

    Ich habe hier noch etwas, das Dich vielleicht interessieren könnte:
    Der Jahresbericht 2019 des Deutschen Patent- und Markenschutzamtes [DPMA] als PDF ... und zwar die Seite 85.

    „Der Verlag“, der im Text erwähnt wird, sollte Carlsen sein ... während die EU-Marken selbstredend von Moulinsart gehalten [und bezahlt] werden.
    Allein das sollte bereits verdeutlichen, dass es beiden Seiten hier nicht nur um die Einräumung von Lizenzen gehen kann, sondern dass es auch um Investitionen und Handlungsräume auf mehreren Märkten geht.
    [Sehr erhellend ist hier auch der auf der gleichen Seite geschilderte Versuch der Rechtehalter an den Simpsons, zu verhindern, dass es eine bestimmte Biermarke geben darf.]

    So. Und jetzt flatter ich wieder in mein eigenes Habitat zurück, in dem es [bisher] zum Glück keine Rechtehalter gibt, die uns unsere, hüstel, Marktposition neiden.



    Mit 1000 Grüßen,
    JRN


    Edit: Cross-Posting mit Mervyn. Auch ihm sei Dank. Aber anschließen sollte dieser Beitrag an Öffi, den ich wegen des Umlauts am Anfang seines Aliasses leider nicht mentionen kann.
    Edit 2: Wenn ich mich recht entsinne, ging es bei der Erbstreitigkeit, nach der Du fragst, um die Erbrechte der Familie von Hergés erster Frau. Das wäre ein ganz anderes Thema ...
    Geändert von JRN (17.03.2023 um 19:52 Uhr)

  14. #64
    Mitglied Avatar von Örtliche Bücherei
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    Zitat Zitat von Mervyn Beitrag anzeigen
    Hier noch ein link in deutscher Sprache, der so einige Probleme mit der Moulinsart-Geschäftsführung von Nick Rodwell thematisiert:
    https://de.frwiki.wiki/wiki/Nick_Rodwell

    Ohä, das habe ich jetzt durchgelesen. Na dieser Rodwell scheint ja kein besonders sympathischer Mensch zu sein. Offenbar führt er einen Privatkrieg an allen Fronten.

    Und ich glaube ich habe da Casterman mit Moulinsart durcheinandergebracht. Mein Fehler.

    Wollte das nur kurz berichtigen und den Wiki Eintrag werde ich jetzt noch einmal in Ruhe durchlesen.

  15. #65
    Mitglied Avatar von Örtliche Bücherei
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    Der Link mit dem Jahresbericht ist extremst umfangreich. So habe ich mich direkt auf Seite 85 gestürzt. Ist schon interessant, was man sich so alles schützen lassen kann. Die Tolle vom Tim, wie das Duff-Bier. Interessant.

    Ebenso ist die Seite 84 auch sehr informativ. Asterix und Co.

  16. #66
    Premium-Benutzer Avatar von dino1
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    Wer jetzt Schuld hat sei dahingestellt, dass ein Klassiker wie eben T&S aber keine immer verfügbare gute Ausgabe bekommt wie den Jubiläumsschuber ist eben traurig.
    Den Haifischsee vermisse ich persönlich überhaupt nicht in meinem Schuber, im Gegenteil, bin froh, dass er nicht dabei ist.

    Mein Traum wäre ja eine Mix-GA der Alben, erster Teil in Original Veröffentlichungen, zweiter dann die Faksimile Edition und dritter dann die Schluss/heutige Version. Das wäre so geil. Zum Glück konnte ich einige der schwarzweißen Alben ergattern. Die Faksimile ging an mir vorbei. Jedenfalls alle drei in einem Album jeweils plus redaktionelle Teile. Ach ja…

  17. #67
    Ex-Exphilosoph Avatar von Jovis
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    Du bist schon der zweite der sagt, er brauche den Haifischsee nicht? Das plättet mich aber schon. Vielleicht liegt's daran, dass der Haifischsee mein erster T+S war, jedenfalls ist er für mich ein klarer Teil des Ganzen. Natürlich gehört der in eine Komplettausgabe. (Auch wenn mir die Zack-Version am Liebsten wäre.) Da könnte ja jeder kommen und dann bleibt die Mondreise auch gleich weg. Nee nee. So geht das nicht. Ich kann nicht an einem Ende des Forums verzweifeln, weil die Kurzgeschichten nicht mitgeliefert werden (oder nicht alle) und hier lasse ich zu, dass ein ganzes Album fehlt.

  18. #68
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    Zitat Zitat von JRN Beitrag anzeigen
    Ich weiß genug über die Geschäftspraktiken der Hergé-Erben, um nicht ausschließen zu können, dass die Antwort auf Deine Eingangsfrage durchaus „ja“ lauten könnte.

    Deine abschließende Aussage ist absolut nachvollziehbar.
    Dazu möchte ich nur zu bedenken geben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines „großes Verlagsimperiums“, das Carlsen selbst zwar nicht ist, dem Carlsen Deutschland aber angehört, ganz anderen Zwängen unterworfen sind [oder vielleicht auch nur: unterworfen zu sein meinen] als die eines Klein- oder Kleinstverlags. Zu den fraglos tatsächlich existierenden Zwängen [für die „Großen“ wie die „Kleinen“] gehören natürlich die Vorgaben seitens der Lizenzgeber. Hier ist dann nicht so sehr von Bedeutung, ob Carlsen das Imperium ist, sondern, ob die lizenzierende Partei sich für den Sachwalter eines Imperiums hält oder nicht. Und daraus folgt unmittelbar der zweite Zwang: Kann und will sich ein Verlag erlauben, auf eine Lizenz zu verzichten, die von den Kräften desjenigen Marktes, auf dem der Verlag seine Produkte verkauft, als „identitätsstiftend“ oder als „programmatisch“ angesehen wird?
    Die Hürden für ein „nein“ der Carlsen-Geschäftsleitung zu den Zumutungen seitens Moulinsarts wären IMHO nicht zu nehmen, das wirtschaftliche und marketingtechnische Risiko für den Verlag nicht kalkulierbar.

    Umgekehrt ist aus einem betriebswirtschaftlichen Blickwinkel heraus nachvollziehbar, warum Nick Rodwell davon weg kommen will, es im deutschsprachigen Raum immer nur mit ein und demselben Lizenznehmer zu tun zu haben. Keine Konkurrenz belebt in BWL'ler-Hirnen ja bekanntlich nicht das Geschäft. Was sollte folglich sein Ziel sein? Richtig: Carlsen die Hergé-Lizenzen madig machen. Und wie ließe sich so etwas bewerkstelligen? Richtig: Dem Lizenznehmer nicht diejenigen Produkte erlauben, die dieser für marktangemessen und erfolgversprechend hält, und ihn stattdessen zwingen, genau das zu tun, was Du in Deinem Beitrag so schön aufgelistet hast.
    Sollte das Rodwells Strategie sein, hättest Du Carlsen mit Deiner Lobrede auf das Moulinsart-Album vorhin einen ordentlichen Bärendienst erwiesen.

    Und was die Berichterstattung über das Geschäftsgebaren der Hergé-Erben angeht ... darüber erscheinen in den Publikationen zumindest der Edition Alfons ja nun seit Jahrzehnten regelmäßig Analysen und Kommentare – und zwar in der Regel unter Verweis auf die internationale Berichterstattung, die sich auch im Internet recherchieren lässt [samt Quellenangaben]. Das meiste davon ist natürlich auf Französisch, Flämisch oder Englisch verfasst [wie der Le-Monde-Artikel vom vorigen Jahr, den ich im vorigen Beitrag verlinkt habe (über den aber auch der geschätzte Kollege Didier Pasamonik in Alfonz geschrieben hat)], doch mit den entsprechenden Schlüsselbegriffen sollte sich Einiges recherchieren lassen.
    Da ich selbst, obwohl ich sicherlich inzwischen Tage meiner Lebenszeit drangegeben habe, Moulinsart „zu verstehen“ [und entsprechend viele Berichte zum Thema im Internet gelesen habe] ... da ich also selbst kein Hergé-Experte bin, kann ich Dir nicht mit einer Linkliste dienen [weil ich eine solche nicht aus Jux und Dollerei führen wollen würde]. Ich würde aber mal vermuten, dass eine ganze Reihe unserer Mitforisten und -foristinnen eine solche ihr Eigen nennt und mir hier beispringen kann.
    Ich kann mich an einen belgischen Blog erinnern, in dem quasi Tag für Tag aufgelistet worden ist, was Rodwell und Vlamynk wozu gesagt haben ... und was nicht. Auch die Betreiber dieses Blogs hatten offensichtlich ein Interesse daran, das oft genug erratische Verhalten der Hergé-Erben in Sachen Lizenzierungen zu begreifen. Daraus war ersichtlich, dass es die „Carlsen-Probleme“ nicht nur bei Carlsen gibt ... und dass sie eher nicht von den Lizenznehmern verursacht werden.

    Soweit das, was ich Dir derzeit antworten kann.
    Entschuldige die Länge des Textes.

    Mit 1000 Grüßen,
    JRN
    Wieso schreibst du eigentlich ständig, dass ML/Rodwell der Lizenzgeber von Tintin-Comics ist, das stimmt doch gar nicht. Der Lizenzgeber ist nach wie vor Casterman (kannst du in jedem Album im Impressum nachlesen). Ein bisschen kenne ich mich in der Materie auch aus, aber was du hier als "Wissen" verkaufst würde ich bestenfalls als Spekulation betrachten, wobei wie gesagt, nicht mal die Fakten stimmen.

  19. #69
    Mitglied Avatar von Markus_1969
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    Zitat Zitat von Jovis Beitrag anzeigen
    Du bist schon der zweite der sagt, er brauche den Haifischsee nicht? Das plättet mich aber schon. Vielleicht liegt's daran, dass der Haifischsee mein erster T+S war, jedenfalls ist er für mich ein klarer Teil des Ganzen. Natürlich gehört der in eine Komplettausgabe. (Auch wenn mir die Zack-Version am Liebsten wäre.) Da könnte ja jeder kommen und dann bleibt die Mondreise auch gleich weg. Nee nee. So geht das nicht. Ich kann nicht an einem Ende des Forums verzweifeln, weil die Kurzgeschichten nicht mitgeliefert werden (oder nicht alle) und hier lasse ich zu, dass ein ganzes Album fehlt.
    Ich würde mich als "Dritten" outen. Aber Spass beiseite, natürlich kann man darüber streiten, ob der Haifischsee zum Kanon gehört oder nicht. Aber man sollte auch die Sichtweise von Hergé nicht ausser Acht lassen. Gemäß Hergés Vorgaben hebt sich der Band optisch und inhaltlich von der regulären Reihe ab und bildet das dritte Album der Reihe Les Aventures de Tintin au Cinema (Band 4 der Reihe ist übrigens das Album zum Spielberg-Film und Band 1 und 2 sind Vlies und Orangen). Hergé ging soweit, dass er auch nicht auf dem Titelbild als Autor genannt werden wollte – überzeuge dich selbst. Weiterhin wollte Hergé, aus vorhin genannten Gründen, nicht die "gezeichnete Version" der Geschichte im Album haben, sondern die mit den Hintergründen direkt aus dem Zeichentrickfilm.
    Es gibt übrigens nur wenig Verlage, die den Haifischsee in die reguläre Reihe integriert haben/hatten. Auf die Schnelle fallen mir nur Carlsen und Juventud (Spanien) ein.

    PS: aber ich kann dich verstehen, als Kind mochte ich das Album auch sehr, gerade wegen der "anderen Zeichnungen".

  20. #70
    Ex-Exphilosoph Avatar von Jovis
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    Ich gehe inzwischen davon aus, dass es auch bei euch dreien nicht bleiben wird. Deine Argumente finde ich auch anerkennenswert. Ich bleibe aber stur. Für mich gehört auch bei Asterix die Comicversion von Asterix erobert Rom in eine GA. In einer T+S GA fände ich die Zack-Version der Albenversion vorzuziehen, aber eine von beiden möchte ich gerne haben. Ich weiß schon, dass nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen, aber um mich zum Schweigen zu bringen, wäre das schon die Voraussetzung.

  21. #71
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    Die Zack-Version von Tim und der Haifischsee im Link oben kommt mir ungemein bekannt vor. Selbst an das Vorwort glaube ich mich erinnern zu können. Das habe ich genau so gelesen. Und zwar Jahre vor der Erfindung des alles-ermöglichenden Internets!

    Frage: Ist es möglich, dass damals bereits ein Extra-Album käuflich zu erwerben war?

    Ich meine nicht die aus den Zack-Heftchen, sondern ein eigenes und abgeschlossenes Solo-Album, genau so wie im Link angegeben.

    Kennt jemand so ein Heft? Oder spielt mir meine Erinnerung einen Streich?

  22. #72
    Mitglied Avatar von JRN
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    @Markus_1969 :

    ... weil es in diesem Thread bisher nicht um Nachdrucke der von Casterman lizenzierten Alben gegangen ist, sondern um neue Ausgaben, die sich von diesen unterscheiden sollten.
    Und die Lizenzverhandlungen zu diesen sind nicht mit Casterman geführt worden.

    Dass Moulinsart [oder, da Du Wert auf Genauigkeit legst, jetzt TintinImaginatio] versucht hat, die Rechtmäßigkeit des Vertrages, den Hergé 1942 mit Casterman geschlossen hat, vor Gericht anzufechten, hat die Rechtslage nicht klarer gemacht – solange das Verfahren gelaufen ist sowieso nicht, aber auch nicht danach.
    Das Urteil zugunsten Castermans 2012 hat einen ganzen Katalog an Rechtsfragen aufgeworfen – schließlich gibt es auch Hergés Testament, es gibt die Originalseiten, an denen Casterman keine Rechte hält, auch nicht an deren Reproduktion. Woran aus dem Werk Hergés Casterman Rechte hält und woran nicht [und wie weit diese Rechte jeweils reichen], das müsste nach wie vor in jedem Einzelfall vor Gericht geklärt werden ... und Rodwell hat ja in der Vergangenheit oft genug unter Beweis gestellt, dass er bereit ist, jeden möglichen Prozess auch tatsächlich zu führen.
    Außerdem hat sich die urheberrechtliche Gesetzgebung seit 1942 auch in Belgien ein paarmal verändert [das Urheberrecht ist in Belgien Bestandteil des Wirtschaftsgesetzbuches ... und das, was der Link auf der von mir verlinkten Site nach dem Draufklicken enthüllt, ist allein schon von der Gestaltung her nur etwas für Furchtlose].
    So einfach, wie es sich der oder die Verfasser zum Beispiel dieses Wikipedia-Eintrags machen [dessen Fazit in etwa lautet, dass die Erben Hergés keinerlei Rechte an allem halten, was Casterman je gedruckt hat], scheint die Rechtslage jedenfalls nach wie vor nicht zu sein. Wenn dann noch hinzukommt, dass ein Vertrag wie der von 1942 nach dem in Deutschland heute gültigen Urheberrecht unzulässig wäre [weil das Recht des Werkschöpfers (dessen Nutznießer dessen Erben im Falle Hergés noch bis 2053 bleiben dürfen) durch den Vertragstext in einer Weise beschnitten würde, die dem Wortlaut und dem Sinn der geltenden Regelungen zuwiderliefe], wird der Rechtsrahmen für jeden Verlag, der heute einen Lizenzvertrag über eine vollkommen neu zusammengestellte und neu gestaltete Ausgabe der Werke Hergés abschließen will, ziemlich schwammig.
    Von etwaigen moralischen Implikationen, die sich in Fragen wie der äußern, wem das Werk Hergés abseits der rechtlichen Regelungen „gehört“ und wem nicht, mal ganz abgesehen. Die mögen rechtlich nicht relevant sein, aber einen Shitstorm will vielleicht auch nicht jede Verlagsleitung riskieren.

    Für einen in Deutschland ansässigen Verlag gälte heute jedenfalls, dass entweder der Urheber [hier: Hergés Rechtsnachfolger, die dessen Rechte geerbt haben] oder ein von den Urhebern lizenzierter Verwerter [hier: Casterman] ihnen eine Neuedition der Werke Hergés vertraglich erlauben müsste – und dass es diesem Lizenzgeber freisteht, bestimmte Bedingungen zu diktieren.
    Ich gehe davon aus, dass Rodwell mit Argusaugen darüber wacht, dass Casterman nur das lizenziert, wozu Hergé den Verlag 1942 befugt hat.
    Und das hieße, dass Carlsen allein schon wegen der Übersetzungen bei Moulinsart/TintinImaginatio nachfragen müsste ... und dass Casterman auch keinen vergrößerten Abdruck von Tintin-Seiten freigeben dürfte, solange nicht auch die Erben einem solchen zugestimmt hätten.

    War das jetzt etwas deutlicher?

    Mit 1000 Grüßen,
    JRN
    Geändert von JRN (18.03.2023 um 13:51 Uhr)

  23. #73
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    Weil ich der jahrzehntelangen Rechtsstreitigkeiten überdrüssig war und schon lange die Hoffnung auf eine wirklich befriedigende sprich vollständige Gesamtausgabe aufgegeben habe, entschied ich mich vor 10 Jahren dafür, eine eigene Edition herzustellen mit insgesamt 19 Bänden mit Stoffrücken in Rot (Tim und Struppi), Blau (JJuJ) und Grün (SuS) sowie Silberprägung auf dem Rücken. Das Binden allein hat mich damals 500 Euro gekostet. Aufteilung: 1/2 Band Frühwerke, 12 1/2 Bände Tim und Struppi, 3 Bände Jo, Jette und Jocko sowie 3 Bände Stups und Steppke. Ich habe nicht nur redaktionelle Teile aus der Sekundärliteratur zu den einzelnen Bänden bzw. Figuren mit einbinden lassen, sondern auch eine strenge Chronologie eingehalten. Außerdem wurden immer die zwei Grundvarianten zu jedem Album, sofern vorhanden, aufgenommen, also die SW-Versionen von TuS, SuS und JJuJ aus dem Carlsen-Bänden und teilweise auch Le Soir bzw. die umfangreichere Farb-Versionen dem Journal Tintin, die ich dann eingescannt und übersetzt habe, da nur in Französisch vorliegend, und in Deutsch ausgedruckt habe) und die bekannten Farb-Alben. Insofern habe ich auch viel Material zusammengetragen, das in Deutschland nicht veröffentlicht wurde und wohl auch nie wird. Aber mir war sehr an den Panels gelegen, die später gekürzt wurden, teilweise handelt es sich dabei um ganze Sequenzen (v.a. bei dem Doppelabenteuer Kristallkugel/Sonnentempel umfasst dies ca. 19 Seiten!). In Band 13 habe ich die TuS-Geschichten versammelt, die nicht von Herge stammen, darunter auch der Haifischsee in Zeichentrickversion und gezeichneter Version

  24. #74
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    Zitat Zitat von JRN Beitrag anzeigen
    @Markus_1969 :

    ... weil es in diesem Thread bisher nicht um Nachdrucke der von Casterman lizenzierten Alben gegangen ist, sondern um neue Ausgaben, die sich von diesen unterscheiden sollten.
    Und die Lizenzverhandlungen zu diesen sind nicht mit Casterman geführt worden.

    Dass Moulinsart [oder, da Du Wert auf Genauigkeit legst, jetzt TintinImaginatio] versucht hat, die Rechtmäßigkeit des Vertrages, den Hergé 1942 mit Casterman geschlossen hat, vor Gericht anzufechten, hat die Rechtslage nicht klarer gemacht – solange das Verfahren gelaufen ist sowieso nicht, aber auch nicht danach.
    Das Urteil zugunsten Castermans 2012 hat einen ganzen Katalog an Rechtsfragen aufgeworfen – schließlich gibt es auch Hergés Testament, es gibt die Originalseiten, an denen Casterman keine Rechte hält, auch nicht an deren Reproduktion. Woran aus dem Werk Hergés Casterman Rechte hält und woran nicht [und wie weit diese Rechte jeweils reichen], das müsste nach wie vor in jedem Einzelfall vor Gericht geklärt werden ... und Rodwell hat ja in der Vergangenheit oft genug unter Beweis gestellt, dass er bereit ist, jeden möglichen Prozess auch tatsächlich zu führen.
    Außerdem hat sich die urheberrechtliche Gesetzgebung seit 1942 auch in Belgien ein paarmal verändert [das Urheberrecht ist in Belgien Bestandteil des Wirtschaftsgesetzbuches ... und das, was der Link auf der von mir verlinkten Site nach dem Draufklicken enthüllt, ist allein schon von der Gestaltung her nur etwas für Furchtlose].
    So einfach, wie es sich der oder die Verfasser zum Beispiel dieses Wikipedia-Eintrags machen [dessen Fazit in etwa lautet, dass die Erben Hergés keinerlei Rechte an allem halten, was Casterman je gedruckt hat], scheint die Rechtslage jedenfalls nach wie vor nicht zu sein. Wenn dann noch hinzukommt, dass ein Vertrag wie der von 1942 nach dem in Deutschland heute gültigen Urheberrecht unzulässig wäre [weil das Recht des Werkschöpfers (dessen Nutznießer dessen Erben im Falle Hergés noch bis 2053 bleiben dürfen) durch den Vertragstext in einer Weise beschnitten würde, die dem Wortlaut und dem Sinn der geltenden Regelungen zuwiderliefe], wird der Rechtsrahmen für jeden Verlag, der heute einen Lizenzvertrag über eine vollkommen neu zusammengestellte und neu gestaltete Ausgabe der Werke Hergés abschließen will, ziemlich schwammig.
    Von etwaigen moralischen Implikationen, die sich in Fragen wie der äußern, wem das Werk Hergés abseits der rechtlichen Regelungen „gehört“ und wem nicht, mal ganz abgesehen. Die mögen rechtlich nicht relevant sein, aber einen Shitstorm will vielleicht auch nicht jede Verlagsleitung riskieren.

    Für einen in Deutschland ansässigen Verlag gälte heute jedenfalls, dass entweder der Urheber [hier: Hergés Rechtsnachfolger, die dessen Rechte geerbt haben] oder ein von den Urhebern lizenzierter Verwerter [hier: Casterman] ihnen eine Neuedition der Werke Hergés vertraglich erlauben müsste – und dass es diesem Lizenzgeber freisteht, bestimmte Bedingungen zu diktieren.
    Ich gehe davon aus, dass Rodwell mit Argusaugen darüber wacht, dass Casterman nur das lizenziert, wozu Hergé den Verlag 1942 befugt hat.
    Und das hieße, dass Carlsen allein schon wegen der Übersetzungen bei Moulinsart/TintinImaginatio nachfragen müsste ... und dass Casterman auch keinen vergrößerten Abdruck von Tintin-Seiten freigeben dürfte, solange nicht auch die Erben einem solchen zugestimmt hätten.

    War das jetzt etwas deutlicher?

    Mit 1000 Grüßen,
    JRN
    Tut mir leid, es liegt mir wirklich fern, persönlich zu werden, aber ich habe selten soviel Unsinn (in Bezug auf Hergés Werk) auf einmal gelesen. Es fehlt mir wirklich die Zeit und auch die Lust, das alles Klar zu stellen.
    Nur zwei Sachen:

    Das Lizenzthema lässt sich mit ein paar Sätzen auf den Punkt bringen, da muss man nicht meilenweit um den heissen Brei rumeiern:
    Casterman hat die Rechte an ALLEN Comic-Buchveröffentlichungen. ML hatte die Idee, die SW-Versionen zu kolorieren und logischerweise bei Casterman angefragt, ob sie sich das vorstellen können. Der erste Band (2017, Sowjets) wurde demzufolge von Casterman und ML gemeinsam verlegt. Dann meinte Rodwell er könne das auch ohne Casterman und hat von Kongo (2019), um die Rechte zu umgehen, eine sündhaft teure Loseblattsammlung (neben einer Buchausgabe, die jedoch nicht käuflich zu erwerben war) herausgebracht - was natürlich kein großer Erfolg war. Darauf hat ML Amerika (2020) wieder als reguläres Album gebracht (jedoch ohne Casterman) und prompt von Seiten Casterman eins auf den Deckel gekriegt. Man konnte sich einigen und der neueste Band (2022, Zigarren) wurde wieder gemeinsam (ML und Casterman) herausgegeben.

    Und dass Rodwell ein Problem hätte, wenn andere Länder größere Alben (in Bezug auf das Format) herausgeben, ist auch nicht wahr. Casterman hat 2011 die beiden Alben Einhorn/Rackham im sogenannten grand format (A3!) herausgebracht. Und natürlich können/konnten auch andere Länder diese Lizenz erwerben. Mir ist zumindest eine englische und eine spanische Ausgabe davon bekannt.

  25. #75
    Mitglied Avatar von JRN
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    @Markus_1969 :

    Warum denn auch „persönlich“ werden? Das wäre in jedem Fall nicht zielführend.

    Was Du gerade ausgeführt hast, passt doch prima zu dem, was ich vorher geschrieben hatte. Bis zum Urteil 2012 hat Rodwell gedacht, er dürfe alles und Castermann nichts. Und seit dem Urteil versucht er immer wieder neu auszuloten, was er mit den Rechten anstellen kann, die er verwaltet, und was nicht. Und manchmal holt er sich eine blutige Nase, manchmal aber auch nicht.
    Noch einmal: Es ging hier ursprünglich nicht um die von Casterman lizenzierten Bände [die ja nach wie vor von Carlsen angeboten werden], sondern um die Frage, warum hierzulande keine „besseren“ oder irgendwie anderen neuen Ausgaben erscheinen – zumal es in den letzten Jahren mehrere Ansätze zu solchen von Seiten der Carlsen-Redaktion gegeben hat, die dann alle in der Versenkung verschwunden sind.

    Derzeit könnte es neue Ausgaben immer nur geben, wenn Casterman sie zuerst veröffentlicht hätte und Carlsen sie dann eins zu eins übernehmen würde [und ggf. nachdem klar wäre, dass mögliche Einwände oder Ansprüche Rodwells juristisch keine Grundlage hätten].
    Besteht hier Einvernehmen zwischen uns?

    Denn dann bliebe weiterhin die Frage offen, was mit dem ganzen Material möglich ist, das bisher nicht Inhalt der bisherigen Casterman-Bände gewesen ist ...
    ... und das Gegenstand der Frage war, zu deren Beantwortung ich etwas habe beitragen wollen.

    ***

    Jetzt auch von mir eine persönliche Anmerkung:
    Ich habe den Eindruck, dass Du die ursprüngliche Fragestellung durch eine andere ersetzen möchtest, zu der meine Ausführungen dann nicht mehr passen würden. Warum?
    Alles, was Du ausgeführt hast, steht nicht im Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe ...

    ... außer, vielleicht, die Aussage, Rodwell hätte kein „Problem“ mit einer Casterman-Ausgabe von 2011 gehabt. Er hat in dem Rechtsstreit, der im Folgejahr entschieden worden ist, den Standpunkt vertreten, Casterman habe gar keine Rechte am Werk Hergés – das schließt die Ausgaben im grand format sicherlich mit ein [es sei denn, er selbst hätte diese zuvor lizenziert].
    In diesem Punkt erlaube ich mir eine abweichende Meinung.
    Rodwell hatte bis zu dem Gerichtsurteil „Probleme“ mit grundsätzlich jeder Verwertung von Hergés Werken, die nicht von ihm oder einer der von ihm geführten Körperschaften lizenziert worden ist.
    [Und er hat die „Probleme“ wahrscheinlich noch immer ... nur hat ihm halt ein Gericht eine rote Linie in Hinsicht auf die Rechte Castermans gezogen, die zu überschreiten ihm bisher trotz aller Versuche nicht gelungen ist.]

    Mit 1000 Grüßen,
    JRN
    Geändert von JRN (18.03.2023 um 18:16 Uhr)

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