Ich frage da mal jemand.
Ich stelle gerade fest, dass ich entweder zu blöd zum Suchen bin oder die Deutsche Nationalbibliothek keine Pflichtexemplare der neuen Fix-und-Foxi-Nachdrucke (ECR) erhalten hat bzw. erhält. Übrigens finde ich z. B. auch "Mischa - Die geheimnisvolle Insel" (Ingraban) und "Lupo und der Jazz" (Ewald) nicht. Zum Vergleich: Sowohl die aktuelle Micky Maus als auch das LTB finde ich auf Anhieb. Sind die Verlage als Kleinverlage eventuell von der Abgabepflicht befreit? Das fände ich schade, denn in hundert Jahren dürften diese Publikationen aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Auflage nur mehr schwer zu finden sein. Ein Blick in den Karlsruher Virtuellen Katalog https://kvk.bibliothek.kit.edu/ zeigt, dass keine Bibliothek die genannten Publikationen angekauft hat.
Weiß da jemand Näheres?
Ich frage da mal jemand.
Nein, sind sie nicht. Aber die DNB muss es im Zweifelsfall auch mitkriegen und selber einfordern, wenn von den Verlagen von sich aus nichts kommt. (Da könnte ein externer Tipp evtl. hilfreich sein...) Hinzuzurechnen ist dann auch noch eine gewisse Bearbeitungszeit, bis die Titel in den Bestand in Leipzig bzw. Frankfurt eingepflegt sind. Und ab und an verschwinden wohl auch eingereichte Exemplare auf unerklärliche Weise im Haus...
Also......mir wurde hierzu folgendes mitgeteilt.
Manche meinen, dass die Abgabepflicht an die DNB nur Publikationen mit ISBN-Nummer beträfe. Aber dem ist wohl nicht so!
Allerdings ist diese Abgabe auch mit bestimmen Kosten verbunden. Man muss nicht nur zwei Belegexemplare abtreten (wohl das kleinere Übel), sondern auch rund 100,00 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen. Ist dann natürlich ein Kostenfaktor, den sich Kleinstverlage bei einer absoluten Kleinstauflage verständlicherweise gerne sparen würden.
Dass Autoren bzw. Verlage nicht nur Pflichtexemplare abgeben müssen, sondern sie zusätzlich zur Kassa gebeten werden, höre ich zum ersten Mal. Es werden ja mehrere Exemplare verlangt, die Nationalbibliothek kriegt eines ab, zusätzlich ein paar Landesbibliotheken. Kann sein, dass die Länder da abcashen. Das müsste aber natürlich gesetzlich geregelt sein. Öffentliche Bibliotheken dürfen ohne Gesetz keinerlei Gebühren erheben. Ein rascher Blick auf die einschlägigen Gesetze in DE und AT verrät nichts von Bearbeitungsgebühren. Die österr. Verordnung ist Bundesrecht, die deutsche Verordnung gilt (nur?) für die Nationalbibliothek. Keine Ahnung, ob Länder da noch zusätzlich ihre eigenen Verordnungen basteln oder "Tarifordnungen" anhängen dürfen.
https://www.gesetze-im-internet.de/p...201300008.html
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...ummer=20006424
Hätte mich eh gewundert, wenn diese Frage zur Abwechslung mal gesetzlich einfach wäre.
Sorry, muss ein Missverständnis aufklären. FunF war zu schnell mit seiner Recherche.
Nicht die DNB verlangt Gebühren, sondern die ISBN kostet rund 100 Euro. Da habe ich am Telefon nicht richtig zugehört.
Ah, okay. Die ISBN hängt mit den Pflichtexemplaren gar nicht zusammen. Und wie du richtig sagst, müssen auch Exemplare ohne ISBN bei den Bibliotheken abgegeben werden.
PS: Übrigens ist mir jetzt untergekommen, dass Bibliotheken aufs Pflichtexemplar auch verzichten dürfen, wenn sie meinen, es bestehe kein öffentliches Sammelinteresse. (Das enthebt aber Herausgeber nicht der Vorlegepflicht.)
Geändert von fixundfertig (04.03.2024 um 14:39 Uhr)
a) Sind ja fast 100,00 Euro.
b) Bei einem Mitarbeiter eines sehr kleinen Verlags.
Ich hab mal auf der Frankfurter Alternativbuchmesse einen Vertreter der DNB erlebt, der dort Pflichtexemplare einsammeln wollte. Auch von Werken mit Auflage "eins" (es gab damals einen Herrn namens Haschmi, der alles Gedruckte, das er fand, in Büchern aufband). Es gibt aber eine Untergrenze, die zwar höher als 1 ist, aber auch unter 100.
Interessanterweise hab ich gerade dieser Tage bemerkt, dass einige Bücher von Peter Butschkow (z.B. seine Reihe über Tierkreiszeichen) bei der DNB nicht erfasst sind (dafür 455 andere).
Geändert von Mick Baxter (05.03.2024 um 04:27 Uhr)
Das ICOM-Heft zum Gratis Comic Tag 2012 jetzt herunterladen (7,3 MB)!
Von Ingraban-Ewald findet man nur "Vorhang auf" im KVK, was immer das sein soll. Die gesamte Comic-Palette ist nicht aufgenommen (Wäscher! Neue Geschichten ...!) Zurück zu FF. Die Hethke-Nachdrucke aus den 90ern liegen der DNB vor, gehen halt nur bis Band 50. Und den Zustand der archivierten frühen FF-Hefte möchte ich nicht wissen, fragt sich auch, ob 1-100 lückenlos vorhanden sind. Jetzt gäbe es die Chance, diese Bände bibliothekarisch zu sichern.
Das heißt, ich soll jetzt mein Testament dahingehend erweitern, dass ich ein Vermächtnis an die DNB für die FF 1 bis 100 (Original) einrichten soll?
Schlecht wär's nicht. Allerdings hat weder ein Autor das Recht (!), dass sein Werk Aufnahme findet, noch muss irgendwer dein Testament annehmen. Am besten überlegst du dir einen privaten Erben. Der kann ja dann Bibliotheken abklappern, oder es zur Not selbst behalten. Oder so.
Macht euch doch alle keine Sorgen.
In hundert Jahren bin ich Komplettsammler.
Komplettsammler bin ich jetzt schon. Nur meine Sammlung ist noch nicht komplett!
Ich wurde inzwischen 3mal bei der Deutschen Nationalbibliothek wegen der FF-Nachdrucke vorstellig. Zum ersten Mal am 5. März. Eine Antwort war mir nicht beschieden.
Eine Antwort von der DNB kam heute. Sie wussten von den Nachdrucken nichts, wollen der Sache nachgehen und sich anschließend um die noch ausstehende Ablieferung an die Bibliothek kümmern. Das klingt mal gut. Denn wenn jemand dafür sorgen kann, dass in 200 Jahren die Hefte - zumindest als Nachdrucke - der Allgemeinheit noch zugänglich sind, so ist es die Deutsche Nationalbibliothek. Unsere Erben oder deren Erben werden unsere Schätzchen bis dahin entsorgt haben.
Okay, jetzt hast Du mich zum nachdenken angeregt.
Werde nun mal bei der Bayerischen Staatsbibliothek anfragen, ob sie eventuell irgendwann mal meine Sammlung haben wollen.
Dann bekommen die ganz, ganz viel Kauka, jede Menge BSV, ein bisschen Lehning, Felix von Bastei und sonst noch einige Kleinserien aus den 50er und 60er -Jahren.
Die ganzen Spiele und Figuren gehen ans Nürnberger Spielzeugmuseum und alle Originalseiten ans Karikatur-Museum in Krems.
Dann ist alles für die Nachwelt gesichert.
@albert-enzian: SPITZE!
An deiner Stelle würde ich ein paar Fotos mitschicken, damit sie eine Vorstellung von den Top-Zuständen bekommen. Weise auch darauf hin, dass es nicht Kraut und Rüben, sondern Komplettserien sind und sehr alt. Geh davon aus, dass die Bibliothek öfters von alten Sammlern mit mittelmäßigem Sammelgut "belästigt" wird, deshalb werden dir vermutlich zuerst eher Skepis und Ablehnung entgegenschlagen. Die musst du ausräumen.
Eine Zusage, dass sie einst das Erbe annehmen, werden sie dir wohl nicht geben. Auch können dann ganz andere Leute am Entscheidungssessel sitzen. Du solltest daher in deinem Testament Alternativerben angeben, aber das wirst du wissen. Natürlich würde sich notfalls jeder Händler über deine Sammlung oder Teile davon freuen, wenn er sie geschenkt bekommt. Alles ist besser als der Altpapiercontainer.
An Fotos wird's nicht scheitern. Da musste ich schon jede Menge für die Hausratversicherung machen.
Edit: Aber das Ganze will ich sowieso zu Lebzeiten klären bzw. regeln. Und im Zweifel hat meine Frau sowieso Namen und Adressen von Leuten, an die sie sich wenden kann.
Geändert von albert-enzian (04.04.2024 um 17:04 Uhr)
Ah, okay, ich dachte, wir waren mal derselben Meinung, nicht verstehen zu können, warum sich alte Leute von ihren Sammlungen, Kunstgegenständen usw. trennen wollen, "weil man langsam abgeben muss".
Bei Alternativerben rechnet man mit der Unberechenbarkeit des Lebens. Erspare mir jetzt die Details.
Da sind wir auch immer noch einer Meinung.
Ich hab ja nicht geschrieben, dass ich zu Lebzeiten schon abgeben möchte, sondern das ich es gerne geregelt hätte.
Entreißen müsst ihr es meinen kalten, toten Händen!
Lesezeichen