Die Buchpreisbindung gilt solange, bis ein Verlag sie aufheben lässt, was er wenn überhaupt, idR. nur macht, wenn Lizenzen ausgelaufen sind. Ansonsten dürfen Händler lediglich entsprechend gekennzeichnete Mängelexemplare reduzieren. Dies führt dazu, dass Händler, die Manga zu einem reduzierten Preis verkaufen wollen, einfach aus der Schublade ihren "Mängelexemplar"-Stempel ziehen, den Buchschnitt abstempeln und das war es - denn so etwas kann und wird niemand kontrollieren.
In Österreich gilt die Buchpreisbindung übrigens nur nach unten, sprich jeder Händler kann den Preis nach Belieben raufsetzen, nur eben nicht reduzieren. Dann lieber die deutsche Methode, die den Kunden davor schützt, dass Händler einfach mehr verlangen als den vom Verlag vorgegebenen Preis.
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