Integrationsbeauftragter verteidigt Verbot von religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst
Interview mit Günter Piening, Integrationsbeauftragter von Berlin
Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening hat das geplante Verbot nicht nur des Kopftuchs, sondern aller weltanschaulicher Symbole im öffentlichen Dienst des Landes verteidigt. Anders als das in Baden-Württemberg beschlossene Kopftuchverbot grenze die Berliner Regelung nicht einseitig den Islam aus, sagte Piening am Freitag im DeutschlandRadio Berlin.
Die Grundaussage des Bundesverfassungsgerichtes laute, entweder religiösen Symbole im Unterricht zuzulassen, oder sie alle herauszunehmen, sagte er. "Und dieses haben wir in Berlin umgesetzt: Wir haben kein Lex-Kopftuch gemacht, sondern ein Neutralitätsgesetz."
Er persönlich habe sich auch vorstellen können, religiöse Symbole wie das Kopftuch, das Kreuz oder die jüdische Kippa in der Schule zu belassen, sagte der Integrationsbeauftragte. "Wichtig ist die Gleichbehandlung der Religionen. Wir wollen nicht den Islam ausgrenzen, wir wollen ja Islamismus, wir wollen Fehlentwicklungen im Islam ausgrenzen."
Ein einseitiges Kopftuchverbot setze integrationspolitisch genau das falsche Zeichen, sagte Piening, denn es würde letztendlich eine Sonderbehandlung des Islam bedeuten. "Und dies ist Wasser auf die Mühlen der Islamisten."
Er habe darum große Sorge, dass Kopftuchverbote wie in Baden-Württemberg "Ausgrenzungserfahrungen der Muslime verstärken und dieses letztendlich den fundamentalistischen Kreisen nützt", sagte Piening. "Diese Sonderrechte für eine Religionsgemeinschaft kann sich ein Staat nicht leisten."
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