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Thema: Verbindlichkeit von Limitierter Auflage

  1. #1
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Verbindlichkeit von Limitierter Auflage

    Aktueller Anlass: Die Incal-GA. Laut Werbe-Aussagen ist die Auflage auf 1.600 Exemplare limitiert. Im Impressum des Bandes steht davon aber nichts - im Gegenteil: Dort heisst es "1. Auflage" als obs durchaus im Bereich des Möglichen wäre, eine "2. Auflage" zu machen.

    Frage: Wie (rechts-)verbindlich sind 'limitierte' Auflagen? Oder wann sind sie verbindlich und wann nicht? Reicht es schon, dass man in 'Händler-Vorschauen', die ja keine verbindlichen, offiziellen Druckerzeugnisse sind, eine Limitierung anzeigt, um eine Verbindlichkeit herbei zuführen? Oder erst, wenn mans auch in -eine zwar unverbindliche, aber 'öffentliche'- Kunden-Vorschau (Tock-Tock) schreibt? Oder muss es zur Verbindlichkeit im Impressum stehen? Oder entsteht die Verbindlichkeit einer derartigen Limitierung erst durch eine wie auch immer geartete schriftliche Dokumentform (notariell o.ä.)?
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  2. #2
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    für mich machts der stempel aus.

  3. #3
    Mitglied Avatar von robert 3000
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    und das Versprechen von Ehapa nicht mehr gedruckt zu haben.
    so unter dem Motto
    "Ehapa hält seine Versprechen immer"


  4. #4
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    ...ich würde es begrüssen, wenn sarkastische Kommentare und persönliche Einschätzungen erst dann im Thread auftauchen würden, wenn die eigentlich Frage sachlich geklärt worden ist...
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  5. #5
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zusatzfrage: Angenommen, eine limitierte Ausgabe würde die -wie auch immer gearteten- Bedingungen für eine Verbindlichkeit erfüllen: Wie sehr müsste sich dann eine neue Ausgabe von der limitierten unterscheiden? Die 'ultimative' Asterix-Ausgabe ist ja mWn auch limitiert. Dürfte Ehapa die zB in Normal- statt Überformat neu auflegen? Dürfte -theoretisch- ein anderer Verlag eine sonst nahezu identische Ausgabe davon machen (vorausgestzt, dass es je dazu käme, dass die dt. Lizenzrechte für Asterix zu nem anderen Verlag wechseln würden, wovon ja kaum auszugehen ist)?
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  6. #6
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    Ich möchte mich jetzt auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich es mit Sicherheit nicht sagen kann, aber ich glaube so wie das gehandhabt ist mit 1. Auflage im Innenteil und die Limiterung nur am Rande erwähnt ist nicht sehr streng. In der Carl Barks Collection z.b. ist die Limitierung und glaube auch die Auflagenstärke in jedem Band abgedruckt. Da wird man nicht so einfach eine Auflage nachschieben können.

    Aber das werden hoffentlich die Verantwortlichen genauer erklären ...

  7. #7
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    Der Widerspruch ist mir beim INCAL auch aufgefallen. Hinten am Cover steht was von "streng limitiert", im Impressum dann "1. Auflage 2007". Wäre mir aber auch ehrlich gestanden gleich, wenn die das nicht halten würden. Habe den Band nicht gekauft, weil ich spekuliert habe, dass der wegen der Limitierung womöglich mal zum Sammlerstück wird, sondern weil mich das Comic interessiert hat.

    Kann mir aber kaum vorstellen, dass man da Erfolg beim einklagen hätte, wenn man das im Falle eines "Wortbruchs" anstrengen würde.

  8. #8
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Ich wollte hier auch nicht unterstellen, dass Ehapa diesbezüglich 'wortbrüchig' werden würde, könnte oder sollte. Höchstens, ob sie's dürften
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  9. #9
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    Also ich bin kein Anwalt, aber ich glaube nicht, dass es da eine Handhabe gäbe.

    Auf der anderen Seite würde eine 2. Auflage sicher die "Werbewirkung" von Limitierungen angreifen, wär also nicht im Sinne des Verlages. Normalerweise ist die Limitierung ja ohnedies so hoch gegriffen, dass man eine Marktsättigung für die nächsten 10 Jahre erwartet. Beim INCAL hat man sich da (vielleicht) einmal verschätzt und zu wenig produziert. Sollte Ehapa dafür zukünftige "Limitierungsprojekte" vollends ad absurdum führen?

    Es gäbe aber gerade hier ja ein relativ elegantes Hintertürchen: Einfach INCAL nochmals, diesmal aber ohne die 8 Seiten Extrastory rausbringen. Der Unterschied wäre doch wohl gravierend genug um für "Sammler" die Limitierung nicht aufzuheben, der Aufwand für die Umstellung vermutlich nicht so groß und zusätzlich hebt man noch die potentiell mögliche Auflage für's Prequel. (Die sicher unterm INCAL liegt, aber so nochdazu durch die zu gering kalkulierten INCAL-Auflage "limitiert" ist.)
    Geändert von Susumu (14.01.2008 um 13:17 Uhr)

  10. #10
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    ...ich würde es begrüssen, wenn sarkastische Kommentare und persönliche Einschätzungen erst dann im Thread auftauchen würden, wenn die eigentlich Frage sachlich geklärt worden ist...
    trotzdem haben roberts und mein kommentar eigentlich schon alles dazu gesagt - es gibt keine verbindlichkeit, außer dem 'wort' des verlags und der individuellen kennzeichnung der einzelexemplare.
    eine notarielle beaufsichtigung des herstellungsprozesses wäre ja auch einen tick übertrieben.

    '1. Auflage' (und vielleicht meinten sie ja auch 'eine auflage'? ) muss auch nicht heissen, dass weitere folgen. egal, ob zig hunderte oder gar keine auflage folgt, die erste bleibt die erste
    eindeutiger und kunden- beziehungsweise penible-sammler-freundlicher wäre natürlich 'einmalige' oder eben gleich 'limitierte auflage'.

  11. #11
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Keinerlei Verbindlichkeit? Nie nicht, nirgends!?! - Dann ist der Tanz um Limitierungen noch mehr Schmuh als sowieso immer schon gedacht? - Na, ihr versteht es, einem auch die letzten Illusionen zu rauben... - Na, schönen Dank, trotzdem, für die Info.
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  12. #12
    Mitglied Avatar von eis
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    Nur als Anekdote aus der Historie: Ich besitze aus der Reihe der Perry Rhodan Nachdrucke des HJB Verlages die Nummer 865 der laut Band auf 500 Alben limitierten Reihe. HJB brachte die ersten Bände mit 500er Auflage raus, die Nachfrage stieg aber an und so wurden später 1000 Alben produziert. Damit die Käufer der Alben mit den höheren Nummern auch die ersten Bände kaufen konnten, wurden diese nachgedruckt - allerdings wurde der Text im Band nicht geändert.

    Aber die Serie gibt es nicht mehr, Geldschinderei konnte man dem Verlag bestimmt nicht vorwerfen. Ich halte das gute Stück in Ehren und freu mich immer mal wieder an dieser Kuriosität.

  13. #13
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Keinerlei Verbindlichkeit? Nie nicht, nirgends!?!
    ich wüsste nicht, wo sie herkommen sollte - der witz bei limitierten auflagen ist ja, dass nicht eine bestimmte anzahl gedruckt wird, sondern aus produktionstechnischen gründen von vornherein mehr als das festgelegte 'limit'. der überschuss muss, bzw. sollte dann vernichtet werden.
    deswegen halte ich ja die kennzeichnung der einzelnen ausgaben (eben durch z.b. stempel oder prägung) für den einzigen halbwegs sicheren anhaltspunkt.

    die kennzeichnung belegt, dass das exemplar zu den 'auserwählten', in den vertrieb gebrachten ausgaben gehört. natürlich wird´s zwischen druck und kennzeichnung, oder auf dem weg zum schredder ein paar 'ausreisser' geben, aber die erkennt man dann an der fehlenden nummerierung und weiss sofort, aha, ist zwar das gleiche, gehört aber nicht offiziell dazu, hat also keinen (oder, jenachdem nach welchen kriterien man sammelt, höheren) wert.

    bleibt für den käufer nur die ungewissheit, wie vertrauenswürdig derjenige ist, der die kennzeichnung vorgenommen hat. ich z.b. bin im besitz einer als exemplar #1000 abgestempelten ausgabe der auf 555 exemplare limitierten werksausgabe von 'turi & tolk'.

  14. #14
    Mitglied Avatar von Hinnerk
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    Ich denke schon, dass durch die Publikation im verlagseigenen Kundenmagazinen u.ä. eine Verbindlichkeit entsteht. Schließlich sichert der Verkäufer damit eine (relevante) Produkteigenschaft zu, die maßgeblich für die Kaufbereitschaft sein kann.
    Aber ich hoffe es meldet sich noch jemand, der es wirklich genau weiß.

  15. #15
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    tatsächlich wird wohl immer mehr produziert als limitiert. die durchnummerierung der einzelnen expl. ist deshalb relativ sicher. so kann man bei den carlsen ausgaben von matthias schultheiss - und richard corben - hc - bände jeweils bände ohne stempel und mit bekommen, die wie oben von -dinter3- schon erklärt, aus dem produktionsprozess kommen und nicht vernichtet wurden.
    die kennzeichnung durch ehapa im incal band ist also de facto nicht vorhanden, bzw. es bedeutet mMn dass die 1.Auflage eben 1600 Stück beträgt.

  16. #16
    Moderator die neunte • Internationaler Comic-Salon Erlangen Avatar von Martin Jurgeit
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    Zitat Zitat von dinter3 Beitrag anzeigen
    ich z.b. bin im besitz einer als exemplar #1000 abgestempelten ausgabe der auf 555 exemplare limitierten werksausgabe von 'turi & tolk'.
    Da würde mich aber mal interessieren, wo die herkommt. Hat sich da jemand einen Scherz erlaubt? Ist ja irgendwie auch bescheuert, da ne 1000 reinzustempeln, wo direkt darüber was von 555 steht
    Sehr seltsam, denn ich stemple die alle selbst und beispielsweise bei unserem ersten Band hatten wir eine "Unterdeckung". Soll heißen, wegen vieler fehlerhafter Exemplare, die wir von "Turi & Tolk" 1 aussortieren mussten, konnten wir noch nicht einmal komplett durchnummerieren. Ich werde jetzt zumindest genau darauf achten, dass "unnummerierte" Bände (z.B. für Presseleute) eine deutliche Markierung in dem Feld erhalten, wo üblicherweise die Nummer prankt. Meistens habe ich da einen Strich gezogen, kann aber sein, dass auch mal was blanko rausging.

    Übrigens der "Unterdeckungs-Fall" wie bei "Turi & Tolk" 1 ist auch nicht ganz so selten. Von Dino ist etwa bekannt, dass seinerzeit bei den Cliffhanger-Luxusausgaben bei mehreren Ausgaben deutlich weniger Exemplare rausgingen, als die Limitierung ermöglicht hätte. Man hat halt einfach die Druckauflage der Marktlage angepasst.

  17. #17
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    Zitat Zitat von Martin Jurgeit Beitrag anzeigen
    Da würde mich aber mal interessieren, wo die herkommt. Hat sich da jemand einen Scherz erlaubt?
    erinnerst du dich an letztes erlangen, als ich dir mit dem nummerierungsstempel geholfen habe, der nicht wollte wie er sollte?

    soll ich das exemplar vernichten?

  18. #18
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Das Beispiel Dino mit der "Unterauflage" ist auch völlig legitim.

    Die Frage von zaktuell ist wirklich sehr interessant.

    Ich kann nur einen Vergleich zu kleinen lim. Spielzeugautos der Marke Schuco (wenn ich mich recht erinnere) abgeben.
    Ein Freund der diese sammelt sagte das es einen echten Markt gerade dieser limitierten Sammlerstücke gäbe.
    Egal wie bescheuert man das nun halten mag - was glaubt ihr was da das Geschrei gross wäre, wenn plötzlich rauskäme das die Auflage in der Tat um einiges höher wäre.

    Man muss einfach in die Betrachtung mit einbeziehen, daß es extra Sammler dieser limitierten und daher selteneren Stücke gibt, die gerade deswegen bereit sein einiges an Geld mehr auszugeben.

    Ich kann mir von der Logik nicht vorstellen, daß dies im Falle Comics, Musik oder whatever anders aussehen sollte. Natürlich könnte man sich nun vielleicht etwaige Hintertürchen öffnen und z.b. argumentieren - in diesem Falle sei eben nur von einer Limitierung der 1. Auflage die Rede gewesen.

    Rein gefühlsmässig würde ich als Verlag davon Abstand nehmen - das kann richtig böses Blut geben, weit mehr als sich manch einer hier wegen irgendwelchen Serienabbrüchen aufregt.

    Denn immerhin hat man als Käufer doch irgendwie auch Anrecht, daß die Zusagen, bzw. die Angaben im Produkt, eingehalten werden - und wenn man dafür auch noch mehr Geld hinlegt als üblicherweise ein Album kostet - dann könnte man so eine Vorgehensweise auch ganz übel auslegen, oder?

    Aber das Szenario ist ja zum Glück nur theoretischer Natur ist - ich möchte nämlich dann lieber nicht mehr hier lesen, wenn es zur Katastrophe käme!

    Von Gefühl und Logik her - meine Einschätzung - nicht machen, auch weil es rechtlich nicht einwandfrei scheint!

  19. #19
    Moderator die neunte • Internationaler Comic-Salon Erlangen Avatar von Martin Jurgeit
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    @dinter3:
    So langsam erinnere ich mich wieder - wehe ich bekomme mal mit, dass der Band bei Ebay auftaucht

  20. #20
    Mitglied Avatar von Comedix
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    Zitat Zitat von hipgnosis Beitrag anzeigen
    Von Gefühl und Logik her - meine Einschätzung - nicht machen, auch weil es rechtlich nicht einwandfrei scheint!
    Nach all diesen Meinungen würde mich natürlich nun interessieren, wie der Verlag das sieht. Es wäre schön, wenn jemand dazu seine persönliche Meinung oder sogar die Meinung des Verlages schreiben würde. Gerade weil es auch im Bereich "Asterix" limitierte Auflagen gibt und diese gerade wegen dieses Umstandes bevorzugt gesammelt werden.
    Deutsches Asterix Archiv: https://www.comedix.de
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  21. #21
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    Unterauflagen gibt es auch recht aktuell von Egmont. Die HC-Ausgabe von Don Rosa (Nicht der Lederband) gibt es auch nur mit 996 Exemplaren, obwohl es mit 999 in jedem Buch angegeben wird. Da Don Rosa die 999 Druckbögen mit der Signaturseite in den Staaten signierte und in der Binderei 3 Ausgaben (mit durchnummerierten Signaturen) zerstört wurden, fehlen drei Nummern in der 999 Normalausgaben.

    Wenn einer unserer mitlesenden Sammler eine dieser Fehlnummern besitzen sollte, möge er sich bitte bei mir melden!

  22. #22
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Also, ich halte mal fest:
    Die Höhe von 'limitierten' Auflagen wird vom Verlag meist so angesetzt, dass sie NICHT unterhalb der normalerweise zu erwartenden Verkaufsauflage liegt. Also meist keine 'Künstliche Verknappung', die einen höheren Preis rechtfertigen (gemäss der Angebots/Nachfrage-Formel für Preise) würde.
    Zweitens: Die angegebene Limitierungshöhe entspricht -produktionabedingt- NICHT den tatsächlich existierenden Exemplaren - sie kann sowohl drüber als auch drunter liegen.
    Drittens: Es gibt keinerlei Verbindlichkeit: Bei der Herstellung existiert keine Kontrolle, ob die Limitierung tatsächlich eingehalten wird und wenn der Verlag wollte, könnte er ohne rechtliche Konsequenzen spätere Nachauflagen produzieren - so dem nicht lizenzrechtliche Gründe entgegenstehen.
    Viertens ist trotz mangelnder Verbindlichkeit davon auszugehen, dass die Verlage sich zumindest grob an die publizierte Limitierung halten, weil andernfalls ein 'Image-Schaden' entstünde. Nicht nur für den Verlag selbst, sondern auch für das gesamte 'Prinzip Limitierung', ggf. sogar branchen-übergreifend. Ergo wohl so ne Art 'unausgesprochenes Gentlemen Agreement' unter Unternehmen, dass damit keiner Schindluder betreibt. Jedenfalls nicht öffentlich ("Wir haben festgestellt, dass die limitierte Höhe doch viel zu gering angenommen wurde und machen daher -Limitierung hin oder her- doch noch ne weitere Auflage.")...

    Letztlich gibt es aber keine Garantien oder Kontrollen, dass tatsächlich nur 1.600 Incal-GAs existieren und wenn, dass das tatsächlich auch so bleibt. Um beim auslösenden Beispiel zu bleiben.

    Soweit korrekt wiedergegeben? Irgendwas vergessen, zu erwähnen?
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  23. #23
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Also, ich halte mal fest:
    Die Höhe von 'limitierten' Auflagen wird vom Verlag meist so angesetzt, dass sie NICHT unterhalb der normalerweise zu erwartenden Verkaufsauflage liegt.
    'meist' ... ist so ´ne sache. es gibt genug beispiele für extra gering gehaltene auflagen. dino hat z.b. bei 'lobo' passende 666-auflagen gefahren, obwohl da verkaufsmässig sicher mehr drin gewesen wäre. das zielt schon auf sammler ab.
    sicherlich ist aber ein grundgedanke dabei: nicht so viel produziert, aber dafür alles verkauft.
    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Bei der Herstellung existiert keine Kontrolle, ob die Limitierung tatsächlich eingehalten wird und wenn der Verlag wollte, könnte er ohne rechtliche Konsequenzen spätere Nachauflagen produzieren - so dem nicht lizenzrechtliche Gründe entgegenstehen.
    bei kennzeichnung schon. wenn z.b. martin seine werksausgaben abstempelt, kontrolliert er damit auch gleichzeitig. ich selbst habe auch schon in druckereien stehen müssen, um u.a. darauf zu achten, dass nur eine bestimmte anzahl gedruckter bände konfektioniert wird.
    und die druckerei wird ebenfalls ein auge darauf haben, dass sie nicht mehr als die bestellte menge herstellt.
    apropos druckerei: der gesamte herstellungsprozess mit bestellungen und lieferscheinen bietet massenhaft belege für eingehaltene mengen - aber eben erst hinterher, für den käufer entsteht dadurch keine verbindlichkeit.

    und wegen dem nachdruck nicht vergessen: der müsste zumindest als 2. auflage gekennzeichnet sein, was ja, wenn´s einem um sammlerwert geht, schon was ausmacht. objekt der sammlerbegierde sind seit jeher erstauflagen.
    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Viertens ist trotz mangelnder Verbindlichkeit davon auszugehen, dass die Verlage sich zumindest grob an die publizierte Limitierung halten, weil andernfalls ein 'Image-Schaden' entstünde.
    nicht nur grob, sondern, wie ich es erlebt habe, ziemlich genau. für einen verlag macht es ja auch nicht viel sinn, 'hinterrücks' mehr zu produzieren. aufwand und risiko stehen da einfach in keinem verhältnis zum profit (und um was sollte es sonst gehen?).
    ich denke, alles, was ausserhalb der limitierung durch die weltgeschichte geistert, wird von einzelpersonen mit entsprechendem zugang zur produktion 'ausgelagert'. gut, bei auflagen in höhe von 1600 wie beim incal, kann´s gut sein, dass noch fünfzig exemplare mehr oder weniger in den vertrieb gerutscht sind, aber da würde ich den grund eher in der geschwindigkeit der druck- und konfektionierungsmaschinerie sehen.
    dit geht ja soo fix, ne, da kannste gar nich so schnell gucken, wie dit rausflutscht ...

  24. #24
    Moderator Zack-Forum Avatar von efwe
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    das mit "1. auflage" ist einfach ein flüchtigkeitsfehler der redaktion, weil ein standardimpressum verwendet wurde.

    efwe

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