Ich konnte mir es auch nicht erklären,
was mich veranlasste, ihren Sohn
wegzuzerren beim Drängeln und
Rudern mit den Armen vor dem Bus.

Ich erklärte dem Gericht, dass ich das
noch winzige Leben, das die Schwangere
neben mir in sich trug, schützen wollte
vor dem Pulk der schubsenden
Meute, die in den Einstieg drängte
wie in Panik versetzte Ratten, welche
sich in ein Kanalrohr zwängten.

Der Junge mit den boxenden Armen
kam der Schwangeren bedrohlich nahe,
da packte ich ihn bei den Ohren und
zog ihn weg von ihr.

Ich hätte den Jungen auffordern können,
Rücksicht zu nehmen, aber von überall schrille
Stimmen; der Junge hätte es nicht gehört.

Was war nun der Tatbestand: Ich
hatte einem Jungen in gröbster Weise
Gewalt angetan, einem der jene
Schwangere nicht einmal berührt hatte.

Natürlich behauptete ich, mein Eingreifen
sei unvermeidlich gewesen, habe Schlimmeres
verhindert, konnte es jedoch nicht beweisen.
"Aber", sagte ich dem Gericht, "Ich würde
es immer wieder so machen."
Rational erklären konnte ich es mir nicht; es
geschah aus einem vagen Gefühl heraus.

Wenn es nach der Mutter des kleinen
dicken Jungen gegangen wäre, hätte man
mich für immer wegsperren müssen.
Aber ihr Liebling war unversehrt geblieben.
Sogar die Ohren waren noch dran.